Ab Juli 2026 tritt in Deutschland eine bedeutende Änderung in Kraft, die auf den ersten Blick nur eine bürokratische Neuerung zu sein scheint, tatsächlich aber für Millionen von Minijobberinnen und Minijobbern eine entscheidende Chance bei ihrer Altersvorsorge darstellt.
Minijobs sind für viele Menschen – darunter Studierende, Eltern oder Nebenverdiener – ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsalltags. Während Arbeitgeber weiterhin pauschale Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, können Beschäftigte seit jeher entscheiden, ob sie sich von der Pflicht in die Rentenversicherung befreien lassen. Wer diese Befreiung gewählt hat, verzichtet jedoch gleichzeitig auf eigene Rentenansprüche, auf Wartezeiten für Erwerbsminderungsrente und auf Reha-Leistungen, weil keine eigenen Beiträge eingezahlt wurden.
Worum geht es bei der Änderung?
Ab Juli 2026 wird es erstmals möglich sein, diese frühere Entscheidung zu widerrufen und rückgängig zu machen – das ist ein bedeutender Schritt in der deutschen Rentenversicherungsgeschichte. Betroffene erhalten damit die einmalige Chance, sich wieder rentenversicherungspflichtig zu melden und eigene Beiträge einzuzahlen, um so langfristig bessere Ansprüche für die Rente aufzubauen.
Für Menschen, die früher ihre Befreiung gewählt haben, bedeutet dies konkret: Sie können ihre bisherige Entscheidung einmalig revidieren. Anschließend zahlen sie nicht mehr nur den pauschalen Arbeitgeberbeitrag, sondern zusätzlich auch ihren eigenen Anteil an die Rentenkasse. Dadurch entstehen vollwertige Versicherungszeiten, die für die abschlagsfreie Rente, für Erwerbsminderungsrente oder für weitere Leistungen wichtig sind.
Wichtige Regelungen und Bedingungen
Die neue Möglichkeit zum Widerruf ist nicht ohne Bedingungen:
- Der Widerruf der Befreiung ist nur einmalig möglich. Wer diese rückgängig gemacht hat, kann die Entscheidung danach nicht erneut ändern.
- Beschäftigte, die mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben, müssen die Änderung einheitlich für alle Beschäftigungsverhältnisse beantragen.
- Die Änderung gilt nur für die Zukunft und kann nicht rückwirkend für vergangene Zeiträume berücksichtigt werden.
- Der Antrag auf Aufhebung der Befreiung muss schriftlich oder elektronisch über den Arbeitgeber gestellt werden, der die Änderung anschließend an die Minijob-Zentrale weiterleitet.
Zudem steigt die Minijob-Verdienstgrenze ab 2026 von 556 Euro auf 603 Euro, was mit der dynamischen Anpassung an den Mindestlohn zusammenhängt.
Warum ist die Entscheidung relevant?
Für Minijobbende, die bisher ohne eigene Rentenbeiträge abgesichert waren, kann die Änderung langfristig deutliche finanzielle Vorteile bringen. Schon geringe eigene Beiträge können dazu führen, dass sich die Rentenansprüche verbessern, weil mehr Monate als beitragsrelevante Versicherungszeiten gewertet werden. Darüber hinaus können zusätzliche Leistungen wie die Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitationsleistungen in Anspruch genommen werden, die ohne eigene Beitragszeiten nicht zugänglich sind.